Verantwortung
CSR & Compliance
Entwurf: Die Grundsätze werden vor dem Livegang intern bestätigt und rechtlich geprüft.
Unser Anspruch
Qsigma entwickelt und baut Messanlagen, mit denen unsere Kunden die Qualität ihrer Produkte sichern. Wer genau misst, erkennt Abweichungen früh. Diesem Anspruch an Genauigkeit fühlen wir uns auch in unserem eigenen Handeln verpflichtet.
Die folgenden Grundsätze gelten für die Qsigma GmbH und alle, die in ihrem Auftrag handeln. Die Geschäftsführung ist für ihre Einhaltung verantwortlich.
Exportkontrolle und Sanktionen
Unsere Anlagen sind weltweit im Einsatz. Bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland beachten wir das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, die Sanktions- und Embargovorschriften der Europäischen Union sowie, soweit anwendbar, die Exportkontrollvorschriften anderer Staaten.
- Genehmigungspflichtige Lieferungen und Leistungen erbringen wir erst, wenn die erforderliche Genehmigung vorliegt.
- Wo nötig, klären wir Endverwender und Endverwendung.
- Geschäftspartner gleichen wir mit den einschlägigen Sanktionslisten ab.
- Bestehen Zweifel an der Endverwendung, verzichten wir auf das Geschäft.
Integrität und fairer Wettbewerb
Wir gewinnen Aufträge durch technische Kompetenz und verlässliche Betreuung. Wir bieten, versprechen oder gewähren keine Bestechungsgelder oder sonstigen unzulässigen Vorteile und nehmen keine an. Das gilt ausdrücklich auch gegenüber Amtsträgern. Einladungen und Geschenke bleiben im geschäftsüblichen, angemessenen Rahmen.
Wir halten das Wettbewerbs- und Kartellrecht ein und treffen mit Wettbewerbern keine Absprachen über Preise, Angebote oder Märkte. Mögliche Interessenkonflikte legen wir offen. Vertrauliche Informationen unserer Kunden und Partner, etwa Zeichnungen und Bauteildaten, nutzen wir nur für den vereinbarten Zweck.
Umwelt und Lieferkette
Unsere Anlagen werden von Qsigma in Deutschland entwickelt und gebaut. Robuste, langlebige Anlagen und langfristiger Service sind für uns auch ein Beitrag zur Ressourcenschonung. Weil Software und Konstruktion von uns stammen, können wir bestehende Anlagen anpassen und weiter nutzen, statt sie zu ersetzen. Stoffrechtliche Anforderungen wie REACH und RoHS berücksichtigen wir, soweit sie für die jeweilige Anlage gelten. Informationen nach Artikel 33 REACH stellen wir auf Anfrage bereit.
Von unseren Lieferanten und Partnern erwarten wir, dass sie geltendes Recht einhalten, Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen achten und Zwangs- und Kinderarbeit ausschließen. Unsere Kunden unterstützen wir bei ihren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette mit den erforderlichen Informationen.
Fragen und Hinweise
Fragen zu Compliance und Exportkontrolle sowie Hinweise auf mögliche Verstöße richten Sie bitte an compliance@qsigma.de. Wir behandeln Hinweise vertraulich. Wer in gutem Glauben einen Hinweis gibt, hat keine Nachteile zu befürchten. Unabhängig davon steht die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung.
Stand: November 2026